Das Erbrecht ist sozial und demokratisch eingerichtet
Das deutsche Erbrecht sieht heute sowohl gesetzliche Regelungen als auch individuelle letztwillige Verfügungen vor. Das Nachlassgericht sorgt dafür, dass entweder der Testamentstext oder die gesetzliche Regelung umgesetzt wird. Das Nachlassgericht stellt die Testamente sicher, ermittelt alle gesetzlichen Erben und eröffnet das Testament. Alle Angehörigen des Verstorbenen können mit oder ohne Berliner Testament Muster ihre Ansprüche an den Nachlass anmelden. Das Gericht prüft, ob die Dokumente einwandfrei sind oder ob und wie die gesetzlichen Bestimmungen greifen.
Muss der gesetzliche Erbe der Erbschaft zustimmen?
Wenn zweifelsfrei feststeht, dass man aufgrund der gesetzlichen Erbenordnungen oder einer Testamentsbestimmung Erbe geworden ist, kann man das Erbe übernehmen. Tätig werden muss man lediglich wenn Zweifel oder weitere Berechtigungen möglich sind. Außerdem muss der Erbe auch aktiv werden, wenn Schulden auf dem Nachlassruhen und er sich vor der Haftung schützen möchte.
Wann wird eine Erbenermittlung eingeschaltet?
Eine Ermittlung ist dann notwendig, wenn die Erben, oder auch nur ein Teil davon nicht auffindbar sind. Erst wenn eine notwendige Erbenermittlung abgeschlossen wurde, kann festgelegt werden welcher Erbe was und wie viel aus dem Nachlass erhält. Die letzten Weltkriege haben viele Familien durcheinandergewirbelt, sodass große und umfängliche Suchen notwendig waren.
Welche letztwilligen Verfügungen sieht das deutsche Erbrecht vor?
Grundsätzlich muss nach dem Gesetzestext in Deutschland ein Erblasser beim Verfassen der letztwilligen Verfügung zunächst einmal testierfähig sein. Das rechtskräftige Testament kann auf folgende Arten verfasst sein:
1. Mit Hilfe eines Notars, das so genannte öffentliche Testament
2. das privatschriftliche Testament
3. Ein Nottestament, kann wie es der Name sagt nur in Notlagen mit drei Zeugen ausgestellt werden
4. Der Erbvertrag (kann auch von nicht-ehelichen Paaren genutzt werden)
5. eine lebzeitige Schenkung ( vorweggenommene Erbfolge)
Jede dieser Übergabearten von Vermögen erfordert die Beachtung einiger wichtiger Details. Natürlich hat jede Gattung ganz unterschiedliche Vor- und Nachteile. Die unmissverständliche Formulierung ist letztendlich auch wichtig, da ansonsten doch wieder das gesetzliche Erbrecht zur Anwendung kommt.
Bei diesem Text handelt es sich um keine Rechtsberatung. Gesetzliche Änderungen werden nicht aktualisiert.