Grundprinzip der Demokratie

 

Was macht eine Demokratie zur Demokratie? Deutschland ist ein demokratisch regiertes Land – Punkt. Wohl so ziemlich jeder Bundesbürger würde diesen Satz unterschreiben. Aber warum darf sich unsere Regierungsform „demokratisch“ nennen?

Was zeichnet sie als solche aus? Es gibt eine ganze Reihe an Kriterien, die ein Land erfüllen muss, um sich die Bezeichnung Demokratie zu verdienen. Dazu gehören gewisse Grundprinzipien, auf denen diese Staatsform basiert. Unter anderem sind das das Volkssouveränitäts-, das Gleichheits- und das Mehrheitsprinzip.

Sie sind als sogenannte Volksrechte in unserer und jeder anderen demokratischen Verfassung niedergeschrieben und garantieren, dass die Regierung nicht willkürlich handeln kann. Die Grundrechte Zu den genannten Prinzipien kommen die Grundrechte hinzu, die ebenfalls in einer Demokratie angewendet werden müssen.

Nach wie vor gibt es etliche Staaten auf der Welt, die diese Rechte mit Füßen treten und in Folge dessen ihr Volk unterdrücken. Die Grundrechte sind im Grundgesetz verankert und gewähren mitunter die Meinungs- und Presse-, die Versammlungs- und Religionsfreiheit sowie das Recht, freie Parteien und Organisationen zu bilden und das Recht auf Zugang zu allen Informationen, die für eine Entscheidungsfindung notwendig sind. Zusätzliche Kriterien

Des Weiteren gilt ein Staat als demokratisch, wenn er seine Legitimation vom Volk erhält, das in geheimen, gleichen, freien, direkten und allgemeinen Wahlen seine Führung festlegt. Diese Regierung ist wie das gesamte Volk an die Gesetze gebunden. Um zu verhindern, dass ein Organ zu viel Macht erhält, herrscht in Demokratien außerdem Gewaltenteilung.

In Deutschland zum Beispiel geht die Exekutive vom Volk, der Bundesregierung und dem Bundespräsidenten aus, die Legislative von Bundestag und Bundesrat und die Judikative vom Bundesgerichtshof.